Besoldungstabellen Bayern: Änderungen beschlossen
Erhöhung und Sonderzahlung ab Dezember 2022
Die Besoldungstabellen für Bayern werden ab dem 01. Dezember 2022 angepasst. Dies wurde durch das Gesetz zur Anpassung der Bezüge vom 23. Dezember 2022 beschlossen.
Die Anpassung umfasst eine lineare Erhöhung der Grundgehälter um 2,8 Prozent sowie eine einmalige Corona-Sonderzahlung für aktive Beamtinnen und Beamte, Professorinnen und Professoren.
Neue Besoldungstabellen
Die neuen Besoldungstabellen für Bayern ab dem 01. Dezember 2022 sind wie folgt:
- Besoldungsordnung A: Grundgehaltssätze Monatsbeträge in Euro
- Besoldungsordnung B: Monatsbeträge in Euro
- Besoldungstabellen A, B, C und W: R Familienzuschlag Anwärter und Mehrarbeitsvergütung ab 01.12.2022
Die detaillierten Tabellen finden Sie im Anhang des oben genannten Gesetzes oder auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Finanzen und Heimat.
Fazit
Die Anpassung der Besoldungstabellen für Bayern ist ein wichtiger Schritt zur Anerkennung der Leistungen der Beamtinnen und Beamten, Professorinnen und Professoren im Freistaat. Die Erhöhung der Grundgehälter und die einmalige Corona-Sonderzahlung tragen dazu bei, dass ihre Arbeit auch in Zukunft angemessen honoriert wird.
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